Der Weg zur Gratiszahnspange

Die Notwendigkeit einer Zahnspange im jungen Alter ist keine Seltenheit. Für Kinder ist es zumeist eine Unbequemlichkeit, die sie die kommenden Jahre erdulden müssen. Hingegen es für die Eltern eine mit hohen Kosten verbundene Investition ist. Eine Zahnregulierung ist meistens unumgänglich, da Zähne von selbst nicht gerade wachsen. Sie zwängen sich in die bestehenden Zahnlücken, wodurch eine Fehlstellung regelrecht vorprogrammiert ist. 

Im Laufe der Jahre kam es in diesem Bereich zu einem merkbaren Umdenken, da die Gesundheit der Kinder in puncto Zähnen nicht allein von der finanziellen Möglichkeit der Eltern abhängen darf. Das würde nämlich bedeuten, dass Kinder finanzschwacher Familien womöglich mehrere Jahre mit einer gesundheitsschädlichen Zahnfehlstellung aufwachsen müssen. Daher kam es 2015 zu einer großflächigen Änderung in diesem Bereich. Denn nun ist es möglich eine sogenannte Gratiszahnspange zu erhalten. Im Vorfeld muss jedoch hervorgehoben werden, dass es sich bei dieser Form der Zahnspange um ein Modell für Kinder unter 18 Jahren handelt. Regulierungen im Erwachsenenalter sind nach wie vor selbst zu bezahlen. Die Einstufung einer Zahnspange als gratis Variante ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und wird somit nicht jedem bewilligt.   

Zu Beginn ist es notwendig einen, von den Krankenkassen festgelegten, Vertragspartner aufzusuchen. Dabei handelt es sich um spezielle Fachärzte der Kieferorthopädie, die das Kind umfassend untersuchen und klären, ob eine entsprechende Fehlstellung der Zähne vorliegt. Innerhalb dieser Fehlstellungen gibt es verschiedene Grade und geringe Grade führen mit großer Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung einer kostenfreien Zahnspange.  Ist die erste Voraussetzung hingegen erfüllt, ist die nächste Voraussetzung, dass der junge Patient nicht älter als 18 Jahre ist. Das ist in den meisten Fällen problemlos, da Eltern ihre Kinder schon während dem ersten Zahnwechsel zum Zahnarzt bringen. Das ist für die Kinder oft der erste wirkliche Berührpunkt mit einem Arzt, wodurch die Gefühle auch dementsprechend verhalten sind.   

Für manche Eltern stellt sich an dieser Stelle unter Umständen die Frage, ob die Feststellung ausschließlich bei einem ärztlichen Vertragspartner erfolgen muss. Es ist in der Regel vorteilhafter direkt einen Vertragspartner aufzusuchen, weil somit der bürokratische Aufwand einer Bewilligung durch die Krankenkasse entfällt. Ebenso sind auch notwendige Reparaturen der Zahnspange bis zu einer gewissen Anzahl kostenlos enthalten. Besucht man hingegen einen alternativen Arzt, so ist die Feststellung dort genauso möglich, erfordert jedoch zusätzlich den Weg zur Krankenkasse und einer Bewilligung.  Als ebenso wissenswerte Information gelten noch die Bestimmungen, ab welchem Alter eine Gratiszahnspange, zum Beispiel bei Dr. Siri Jebens, beantragt werden kann. Denn oft wird zwischen sogenannten frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlungen unterschieden, die besonders bei sehr jungen Kindern, manchmal schon vor dem 10. Lebensjahr, durchgeführt werden müssen. Hierbei kommt es zu keiner vollen Übernahme der Kosten, sondern einer anteilsweisen Kostenbeteiligung, die über die laufenden Behandlungsjahre verteilt erfolgt.   

Möchte man sich folglich über die eigenen Möglichkeiten informieren, gibt es einschlägige Seiten und umfassende Auflistungen, welche Ärzte aufgesucht werden können. Selbst wenn das Kind schon eine Zahnspange trägt, können die Eltern eine nochmalige Einschätzung der Fehlstellung durchführen lassen und gegebenenfalls auf eine kostenfreie Spange umsteigen.

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